
Ort: Berlin
5. Gedenktag: Wichtige Berliner Wahrzeichen bleiben dunkel
Am 11. März begehen wir den 5. Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt – ein Tag des Erinnerns, der Solidarität und der Anerkennung des Leids, das Betroffene und Hinterbliebene tragen.
An diesem Tag werden bundesweit die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, trauerbeflaggt.
Anordnung zur Trauerbeflaggung vom BMI, Protokoll Inland
Für wen ist der Nationale Gedenktag?
Der Nationale Gedenktag richtet sich an:
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deutsche Betroffene von Terroranschlägen im Inland
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deutsche Betroffene von Terroranschlägen im Ausland
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ausländische Betroffene von Anschlägen in Deutschland
Allerdings zeigt sich in der Praxis noch immer, dass Einladungen Betroffene nicht erreichen – sei es, weil sie gar nicht zugestellt werden oder bestimmte Personengruppen erst gar keine Einladung erhalten.


Fotos: Abbildung der Einladungskarte mit Programm zum 5. Nationalen Gedenktag
Der Nationale Gedenktag wird jedes Jahr an einem anderen Veranstaltungsort umgesetzt und der wachsenden Zahl der Betroffenen, Angehörigen und Überlebenden angepasst. Die stetig größer werdenden Räumlichkeiten machen sichtbar, wie viele Menschen in Deutschland von terroristischer Gewalt betroffen sind und wie sehr sie einen würdevollen Ort des Gedenkens benötigen. In diesem Jahr findet die Gedenkstunde in den Bolle‑Festsälen in Berlin‑Alt‑Moabit statt.



Fotos: bolle eventlocation
Illuminierung des Brandenburger Tores
Im Vorfeld des Nationalen Gedenkens am 11. März hat VoT Germany angeregt, das Brandenburger Tor in den Nationalfarben zu illuminieren – unabhängig von der Halbmastbeflaggung. Die Initiative knüpft bewusst an die israelische Beflaggung vom 7. Oktober an, die ein starkes Zeichen der Solidarität gesetzt hat.
Um den Vorschlag korrekt einzubringen, baten wir die Senatskanzlei um Auskunft, ob die Entscheidung über eine solche Illumination beim Regierenden Bürgermeister liegt oder an anderer Stelle innerhalb der Senatskanzlei getroffen wird.
Antwort der Senatskanzlei
Die Senatskanzlei bedankt sich für unser Engagement und bestätigt den Eingang unserer Anregung. Nach interner Prüfung teilt sie jedoch mit, dass dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.
Begründung:
- Der 11. März ist ein dauerhafter, jährlich wiederkehrender europäischer Gedenktag.
- Eine regelmäßig wiederkehrende Illumination entspricht nicht den Kriterien für die Beleuchtung des Brandenburger Tores.
- Die Kriterien sind öffentlich einsehbar (Verweis auf die Anordnung zur Illumination).
Damit lehnt die Senatskanzlei die Illuminierung des Brandenburger Tores zum nationalen Gedenktag ab.
Diese Antwort zeigt erneut, dass zentrale Zeichen der öffentlichen Anteilnahme – wie die Illuminierung bedeutender Wahrzeichen – für den Nationalen Gedenktag bislang nicht vorgesehen sind. Trotz unseres Engagements für mehr Sichtbarkeit, bleibt die Umsetzung hierfür in Berlin aus.


Foto: Rotes Rathaus, pixabay
Foto: Brandenburger Tor am 20.12.2016, pixabay
Auszug dem Inhalt der Illumierungsanordnung
„Die Frage der Kriterien einer Illumination des Brandenburger Tors wird angesichts der erhöhten Intensität der Terrortätigkeit öffentlich diskutiert. Grundsätzlich gilt: Die Entscheidungskompetenz liegt beim Regierenden Bürgermeister. Auf seine Anordnung kann das Brandenburger Tor aus besonderem Anlass angestrahlt werden…“
Aus den fünf Punkten der Anordnung werden hier zwei exemplarisch dargestellt:
- Ereignis terroristischer Natur. Dies schließt Unglücksfälle und sonstige Ereignisse wie Jahrestage etc. pp. grundsätzlich aus.
- Weiterhin kann bei herausragenden Ereignissen von historischer, politischer und globaler Bedeutung mit unmittelbarem Bezug zu Berlin die Illumination vom Regierenden Bürgermeister angeordnet werden.
Link zur Illuminierungsanordnung des Brandenburger Tores:
Trotz unserer Bitte, die Entscheidung noch einmal unter dem Aspekt der Gleichbehandlung aller Terroropfer in Deutschland zu prüfen und nachvollziehbar zu begründen, kam die Senatskanzlei zu keinem anderen Ergebnis. In der Antwort heißt es, dass dem Anliegen weiterhin nicht entsprochen werden könne; dem staatlich festgelegten Gedenktag werde mit der Trauerbeflaggung ausreichend Rechnung getragen.
Wenn solche Zeichen ausbleiben, bleibt bei vielen Betroffenen das Gefühl zurück, dass ihre Erfahrungen und ihr Verlust im öffentlichen Raum nicht den Platz finden, den sie verdienen.


Fotos: unsplash
Internationale Solidarität leuchtet – der Nationale Gedenktag in Berlin nicht
Ein Blick ins Ausland zeigt, wie sichtbar andere Nationen ihre Solidarität mit Terroropfern ausdrücken. In Israel werden nationale Symbole regelmäßig illuminiert, um Betroffenen und Hinterbliebenen ein öffentliches Zeichen der Anteilnahme zu geben. Auch Frankreich setzt seit Jahren klare Zeichen: Am 13. November 2025 erstrahlte der Eiffelturm in Blau, Weiß und Rot erstrahlen – eine Hommage an die 130 Menschen, die bei den Anschlägen vom 13. November 2015 ihr Leben verloren. Die dreifarbige Beleuchtung findet sowohl am Vorabend als auch am Tag des Gedenktages statt und macht das Erinnern im Herzen von Paris unübersehbar.
Deutschland hat bereits gezeigt, dass es sichtbare Zeichen der Anteilnahme setzen kann: Nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz wurde das Brandenburger Tor am 20. Dezember 2016 in Schwarz‑Rot‑Gold beleuchtet. Dieses Beispiel könnte ein Vorbild dafür sein, auch am Nationalen Gedenktag allen deutschen und ausländischen Terroropfern, die hier betroffen wurden, ein öffentliches Zeichen der Verbundenheit zu widmen.


Foto: Brandenburger Tor in den Nationalfarben der Ukraine, unsplash Foto: Der Eiffelturm in den französischen Nationalfarben, pixabay
Die Bedeutung sichtbarer Zeichen des Gedenkens zeigt sich besonders deutlich, wenn man die Perspektive der international vom Anschlag vom 19. Dezember 2016 betroffenen Menschen einbezieht. Aus ihrer Sicht ist die Begründung des Landes Berlin „äußerst besorgniserregend“. Ein nationaler Gedenktag, so betonen sie, sei ein Akt der Ehrung und der Wahrung der Menschenwürde. Ihn als „mit Terrorismus verbunden“ zu problematisieren, verfälsche seinen Sinn. Das Erinnern an Opfer legitimiere niemals die Taten, sondern setze ein „moralisches Zeichen gegen Gewalt.“ Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Beleuchtung des Brandenburger Tores am 7. Oktober gezeigt habe, dass öffentliche Symbole sehr wohl genutzt werden können, um Verbundenheit auszudrücken – ohne Terror zu billigen. Wenn jedoch das Gedenken selbst als problematisch dargestellt wird, überschreitet dies aus dieser Perspektive eine ethische Grenze.


Foto: Copyright Senatskanzlei Berlin/Münstermann
Obwohl der Nationale Gedenktag für Opfer von Terrorismus bewusst ohne Illumination des Brandenburger Tors begangen wird, setzt Berlin an anderen Tagen klare und sichtbare Zeichen der Solidarität. So wurde das Brandenburger Tor am 7. Oktober 2025 – dem zweiten Jahrestag des Angriffs der Hamas auf Israel – in Blau‑Weiß beleuchtet und mit der Botschaft „Bring them home now“ projiziert. Damit erinnerte die Stadt an das Schicksal der Geiseln, die sich noch immer in der Gewalt der Terrororganisation befinden.
Keine Antwort ist auch eine Botschaft
Auch auf Bundesebene blieben unsere Bemühungen ohne Ergebnis. Das Bundespräsidialamt erklärte sich für nicht zuständig, der Deutsche Bundestag reagierte trotz Nachfrage nicht, und ebenso wenig erhielten wir eine Rückmeldung von den Fraktionsvorsitzenden des Abgeordnetenhauses von Berlin. Für viele Betroffene ist dieses Schweigen schwer auszuhalten.
Wer Terror überlebt hat oder Angehörige verloren hat, weiß, wie sehr sichtbare Zeichen der Anteilnahme tragen können. Wenn unsere Anfragen nicht beantwortet werden, entsteht der Eindruck, dass die Anliegen der deutschen Terroropfer und ausländischen Betroffenen, welche hier Opfer wurden, im politischen Raum keinen festen Platz haben. Dieses Gefühl der Unsichtbarkeit begleitet uns seit Jahren – und es belastet, gerade an einem Tag, der ihnen gewidmet sein sollte.

Foto: Unsplash
