INTERNATIONALER GEDENKTAG
Internationaler Tag des Gedenkens und der Ehrung der Opfer des Terrorismus
Die Generalversammlung hat in ihrer Resolution am 19. Dezember 2017, den 21. August zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Terrorismus und ihrer Ehrung ausgerufen. Die Resolution „lädt alle Mitgliedstaaten, Organisationen des Systems der Vereinten Nationen sowie andere internationale Organisationen und zivilgesellschaftliche Einrichtungen, einschließlich Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen ein, den Internationalen Tag in angemessener Weise zu begehen“. Ihr Hauptaugenmerk liegt darauf, die Opfer des Terrorismus zu ehren, ihnen zu gedenken und ihnen Tribut zu zollen, ihnen solidarisch zu sein und ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen.
Vereinte Nationen A/RES/72/165 Generalversammlung – Resolution, die von der Generalversammlung am 19. Dezember 2017 angenommen wurde
Basierend auf der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, soll an frühere Resolutionen der Generalversammlung und Menschenrechtskommission zum Schutz der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus, erinnert werden.
In Anlehnung an die Resolution 17/8 des Menschenrechtsrates vom 16. Juni 2011, mit dem Titel „Proklamation des 19. August als Internationaler Tag des Gedenkens an und der Ehrung der Opfer des Terrorismus“- wurde bekräftigt, dass die Förderung und der Schutz der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene wesentlich sind, um Terrorismus zu verhindern und zu bekämpfen.
Anerkennung darüber,
- dass wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und der Schutz der Menschenrechte keine widersprüchlichen Ziele sind, sondern sich ergänzen und gegenseitig verstärken. Die Rechte der Opfer des Terrorismus müssen gefördert und geschützt werden.
- dass der Terrorismus eindeutig sehr reale und direkte Auswirkungen hat, mit verheerenden Folgen, unter anderem für die Wahrnehmung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
- dass die Rolle, die Opfer des Terrorismus spielen können, einschließlich bei der Bekämpfung der Anziehungskraft des Terrorismus, betont wird. Die Notwendigkeit, internationale Solidarität zur Unterstützung der Opfer des Terrorismus zu fördern und sicherzustellen, dass die Opfer des Terrorismus mit Würde und Respekt behandelt werden.
- dass die Bedeutung der Achtung der Menschenrechte der Opfer des Terrorismus und ihrer Familien mit der Gewährung angemessener Unterstützung und Hilfe, gemäß dem geltenden Recht, gewährleistet wird.
Die Generalversammlung bekräftigt ihr unerschütterliches Engagement zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit zur Verhinderung und Bekämpfung des Terrorismus in all seinen Erscheinungsformen und betont, dass alle terroristischen Handlungen kriminell und ungerechtfertigt sind, unabhängig von ihrer Motivation, wo, wann und von wem auch immer sie begangen werden.
Die Generalversammlung:
- Beschließt, den 21. August zum Internationalen Tag des Gedenkens und der Ehrung der Opfer des Terrorismus zu erklären, um die Opfer und Überlebenden des Terrorismus zu ehren und zu unterstützen, um die volle Wahrnehmung ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen.
- Fordert alle Mitgliedstaaten, Organisationen des Systems der Vereinten Nationen sowie andere internationale Organisationen und zivilgesellschaftliche Einrichtungen, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen und Einzelpersonen auf, den Internationalen Tag in angemessener Weise zu begehen.
- Betont, dass die Kosten aller Aktivitäten, die sich aus der Umsetzung der vorliegenden Resolution ergeben können, aus freiwilligen Beiträgen gedeckt werden sollen.
- Die Generalversammlung fordert den Generalsekretär auf, in ihrer dreiundsiebzigsten Sitzung über die Umsetzung der vorliegenden Resolution zu berichten.
Plenarsitzung 19. Dezember 2017