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Magdeburg – TRANSPARENZ IN ÖFFENTLICHEN AUSSCHUSSSITZUNGEN UND DIE NOTWENDIGKEIT EINER GESETZESREFORM

Die Bedeutung von Transparenz in öffentlichen Ausschusssitzungen

Nach dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20.12.2024 wurde der 21. Parlamentarische Untersuchungsausschuss im Landtag von Sachsen -Anhalt beschlossen und eingesetzt:

„Der Ausschuss soll für Aufklärung sorgen und das Handeln vom Geschehensablauf im Untersuchungszeitraum oder bezogen auf den Täter (Anmerkung d. Red.: auf den Namen wird hier bewusst verzichtet) und den darauf bezogenen Untersuchungszeitraum Beteiligten und zuständigen Behörden und anderen öffentlichen oder beteiligten Institutionen oder Unternehmen transparent abbilden.“

Für die bevorstehenden Termine gab und wird es öffentliche und nichtöffentliche Sitzungstermine geben, zu denen Kurzberichte angefertigt werden, um die Inhalte zu dokumentieren. Im Vorfeld werden die Tagesordnungspunkte auf der Seite des Landtags von Sachsen-Anhalt in Form einer Einladung zur Verfügung gestellt.

Es ist sicher nachvollziehbar, dass Betroffene ein eigenes Interesse entwickeln, um die Hintergründe dieser Tat zu verstehen. Leider ist schon mit der Form und Ankündigung der Einladung nicht viel herauszulesen, aus welchem Bereich etwaige Zeugen vorgeladen und aussagen werden. Im Vergleich zu anderen Untersuchungsausschüssen des Landtages sehen diese Dokumente anders aus und geben zumindest ein größeres Spektrum an Informationen, mit denen sich Interessenvertreter im Vorfeld ein besseres Bild machen können. Transparenz bei öffentlichen Ausschusssitzungen würde bedeuten, dass alle Tagesordnungspunkte der Einladungen ausführlich und Protokolle frei zugänglich sind. Dies fördert das Vertrauen der Bevölkerung in die politischen Prozesse und erhöht die Verantwortlichkeit der Politiker.

Fehlende Transparenz und deren Auswirkungen

VoT Germany sieht eine mögliche Ursache im Untersuchungsausschussgesetz -kurz UAG- von Sachsen-Anhalt. Aus der Erfahrung mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag am Berliner Breitscheidplatz vom 19.12.2016 wurde festgestellt, dass das Gesetz dringend reformiert werden muss. Grundsätzlich verhält es sich mit allen öffentlichen Sitzungen so, dass die Anhörungen und Zeugenbefragungen nur mit Anwesenheit und eigenen Mitschriften nachvollziehbar sind- wodurch eine korrekte Recherche kaum noch möglich ist.

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Hinzu kommt, dass es nicht nur das Recht des Bundestages mit einer eigenen Rechtsgrundlage für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss gibt, sondern alle sechzehn Bundesländer über ein eigenes UAG verfügen, was die Grundlagen sehr unüberschaubar werden lässt. Was lt. §14 UAG die Einsicht der Protokolle angeht, lautet es hier unter Abs.4 „Nach Erstattung des Untersuchungsberichts können die Protokolle über öffentliche Sitzungen von jedermann eingesehen werden; im Übrigen entscheidet der Präsident des Landtages über die Weitergabe der Protokolle und über die Einsichtsgewährung.“

Mit Nachfrage beim 21. PUA des Landtages Sachsen-Anhalt heißt es hierzu: „..In der Sitzung des Untersuchungsausschusses am 15.05.2025 gab es eine Verständigung, künftig vor jeder Sitzung eine Pressemitteilung herauszugeben, in der über den Inhalt der nächsten Sitzung des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses informiert wird…“.

Diese Aussage verfehlt jedoch sowohl den Sinn einer Tagesordnung als auch das Selbstverständnis im Sinne einer Transparenz.

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Landtagsgebäude in Magdeburg

Notwendigkeit einer Gesetzesreform

Eine Gesetzesreform des UAG Sachsen-Anhalt, aber auch der anderen Länder ist notwendig, um sicherzustellen, dass Transparenz und Verantwortlichkeit gewährleistet sind. Ebenso müssen Protokolle von öffentlichen Sitzungen frei zugänglich sein, um sicherzustellen, dass über die Zeugenbefragungen und Entscheidungen informiert wird.

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Ausschnitt der Einladung zur 7. Sitzung des 21. PUA

Reformvorschläge

  • Klare Benennung der Tagesordnungspunkte: Die Tagesordnungspunkte sollten so formuliert sein, dass sie verständlich sind. Vage oder unklare Formulierungen sollten vermieden werden.
  • Frei zugängliche Protokolle: Protokolle von öffentlichen Sitzungen sollten zeitnah und vollständig veröffentlicht werden. Dies ermöglicht es der Öffentlichkeit, die Diskussionen und Entscheidungen nachzuvollziehen.
  • Regelmäßige Berichterstattung: Es sollte regelmäßige Berichte über die Arbeit der Untersuchungsausschüsse geben, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Diese Berichte sollten klar und verständlich formuliert sein.
  • Beteiligung der Betroffenen: Die Betroffenen sollten stärker in die Arbeit der Untersuchungsausschüsse einbezogen werden. Ihre Perspektiven und Erfahrungen können wertvolle Einblicke und Anregungen für die Arbeit der Ausschüsse bieten.

Fazit

Eine umfassende Transparenz in öffentlichen Ausschusssitzungen ist unerlässlich für das Vertrauen der Gesellschaft in die politischen Prozesse. Die derzeitigen Regelungen im Untersuchungsausschussgesetz von Sachsen-Anhalt sind unzureichend und bedürfen einer Reform. Nur durch klare Benennung der Tagesordnungspunkte, frei zugängliche Protokolle, regelmäßige Berichterstattung und die Einbeziehung der Betroffenen kann gewährleistet werden, dass die Untersuchungsausschüsse im besten Interesse der Gesellschaft arbeiten. VoT Germany fordert, dass endlich auch im Sinne der Betroffenen agiert wird und die notwendigen Reformen zeitnah umgesetzt werden.