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NACHLESE ZUM 4. NATIONALEN GEDENKTAG AM 11. MÄRZ 2025

Personenabfragen über die Bundespolizei
Für die Veranstaltung, die in diesem Jahr im Auswärtigen Amt in Berlin stattfand, wurden im Vorfeld Einladungsschreiben an Angehörige, Hinterbliebene, Überlebende, Ersthelfer sowie Zeugen terroristischer Anschläge versendet. Die organisatorische Umsetzung erfolgt über das Protokoll Inland der Bundesregierung, in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium.

Aufgrund der steigenden Zahl betroffener Personen entschied man sich für den Weltsaal des Auswärtigen Amts. Damit verbunden waren im Vorfeld umfangreiche Abfragen und Sicherheitsüberprüfungen durch die Bundespolizei. Diese routinemäßigen IT‑Prüfungen führten jedoch in einigen Fällen zu negativen Bescheiden – mit der Folge, dass Betroffene kurzfristig ausgeladen wurden. Teilweise geschah dies erst unmittelbar vor dem 11. März, was Rückfragen oder Klärungen faktisch unmöglich machte.

Einladung
VoT-Germany-Nationaler-Gedenktag-Weltsaal
VoT Germany-Nationaler-Gedenktag-Leinwand

Über Reisebeihilfe ohne Rechtsanspruch
Zu der Einladung wurde ein Begleitschreiben ergänzt, in dem die Verfahrensweisen erläutert wurden. Dazu gehörte auch eine genaue Auflistung für die „Reisebeihilfe ohne Rechtsanspruch“. Diese beinhaltete eine Pauschale, mit der Reisende nach Berlin ihre Kosten nach einem gestaffelten Prinzip erstattet bekommen.
ab 150 km = 100 Euro,
ab 300 km = 200 Euro,
ab 500 km = 350 Euro,
ab 700 km = 500 Euro und
ab 2.000 km = 750 Euro

„Eine über die genannten Beträge hinausgehende Kostenerstattung ist leider nicht möglich, auch nicht in Härtefällen.“ Diese Pauschale berücksichtigt auch eine gegebenenfalls erforderliche Übernachtung – oder man nutzt ein Angebot zur Selbstzahlung in einem vorgesehenen Hotel.


Wäre also ein Betroffener aus dem näheren Umfeld unter 150 km entfernt und reist mit öffentlichen Verkehrsmitteln an, würden diese Kosten nicht erstattet. Sollte es – wie in einigen Fällen aufgrund eines vorherrschenden Traumas – nicht möglich sein, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, wäre auch das nicht abgedeckt; ebenso wenig die Nutzung eines Taxis oder das Erstatten eines Parktickets.

Liegt die Anreise nur wenige Kilometer unterhalb der nächsten Staffelungsgrenze, führt das verständlicherweise zu Unmut, weil die höhere Stufe formal noch nicht erreicht ist. Wäre es hier nicht angebracht, als selbstverständlich zu betrachten, dass die Bundesregierung zumindest an dieser Stelle großzügiger handeln sollte?

Fakt ist:

Solche Verfahrensweisen der Kostenerstattung sind für einen nationalen Gedenktag nicht würdig und auf Dauer nicht tragbar. Versuche der letzten Jahre, dieses Prinzip zu ändern, sind gescheitert.

Vergleicht man die Kostenabwicklung mit anderen nationalen Gedenktagen oder dem europäischen Gedenktag, zeigt sich, dass dort sämtliche Kosten übernommen werden – selbstverständlich im Rahmen des Möglichen – und die Buchung über ein angebundenes Reisebüro nach Wunsch erfolgt. Damit könnte man deutlich sensibler und angemessener auf die ohnehin schon „gebeutelten“ Betroffenen eingehen und ihnen zumindest diese zusätzliche Last abnehmen.


Unter Berücksichtigung der emotional belastenden Stunden, die dieser aufwühlende Tag mit sich bringt, ist eine Übernachtung mindestens erforderlich. Angesichts der aktuellen Bahn‑ und Hotelpreise sind die vorgesehenen Staffelungen jedoch schlichtweg unzureichend. Hinzu kommt, dass es weitere Einschränkungen geben kann – psychische Belastungen, körperliche Einschränkungen oder ein hohes Alter –, die diese Art der Abrechnung zusätzlich erschweren oder sogar unmöglich machen.

VoT Germany-Nationaler-Gedenktag-Eingang
VoT Germany-Nationaler-Gedenktag-Pult
VoT Germany-Nationaler-Gedenktag-Blumen

Bedrückende Stimmung
Der Saal war gut gefüllt, dennoch blieben einige Plätze unbesetzt. Ein möglicher Grund hierfür war die unvollständige Zustellung der Einladungskarten – mehrere Betroffene hatten ihre Einladung nicht erhalten. Auch dies stellte ein vermeidbares organisatorisches Manko dar. 


Beim Blick in die Runde war die bedrückende Stimmung deutlich spürbar. Viele Anwesende trugen ihr Leid sichtbar mit sich, und die Atmosphäre war von tiefer Ernsthaftigkeit geprägt. Vor Beginn der Veranstaltung konnten alle Gäste einzelne Blumen in die dafür vorgesehene Ablage vor dem Podium einbinden, um ein gemeinsames, würdiges Gesamtbild zu schaffen.


Nachdem alle Betroffenen bereits auf ihren Plätzen saßen, betraten die Regierungsvertreter den Saal. Sie traten zunächst an das Blumenarrangement heran, um eine symbolische Geste der Anteilnahme zu setzen. Eine zusätzliche Geste der Wertschätzung wäre es gewesen, wenn sie sich dabei dem Publikum zugewandt hätten – insbesondere den Betroffenen, denen dieser Tag gewidmet ist.

Eine Stunde für das Gedenken
Frau Baerbock, in ihrer Funktion als noch amtierende Außenministerin, eröffnete die Gedenkstunde um 14 Uhr mit einer rund 26‑minütigen Rede – obwohl die gesamte Veranstaltung lediglich für eine Stunde angesetzt war. Bereits zu Beginn fiel auf, dass nicht zuerst die wichtigsten Teilnehmer begrüßt wurden: die von Terrorismus betroffenen Menschen. Stattdessen richtete sich die Begrüßung zunächst an die anwesenden Amtsträger der Bundesregierung.

Auch wenn das protokollarisch korrekt sein mag, entspricht es nicht dem Empfinden vieler Betroffener. Für sie ist dieser Tag der einzige Moment im Jahr, an dem ihnen öffentlich Aufmerksamkeit und Anerkennung zuteilwerden. Eine wertschätzende Priorisierung hätte hier ein wichtiges Zeichen gesetzt.

Ziel von Terrorismus und Anerkennung von Ersthelfern

Ziel von Terrorismus ist es nicht, eine „Gesellschaft zu spalten“, sondern wahllos weiche Ziele zu treffen, um möglichst viele Menschen zu verletzen oder zu töten. Klar ist: Terrorismus muss in jeder Form entschieden bekämpft werden – unabhängig davon, ob er aus rechtsextremen, linksextremen oder islamistisch motivierten Strukturen hervorgeht.

Besonders hervorzuheben sind jene Menschen, die in solchen Momenten zu unmittelbaren Lebensrettern wurden. Für sie wurde ein eigener Raum der Anerkennung geschaffen. Es ist gut und wichtig, dass diese individuellen Taten benannt wurden, denn den Ersthelfern gebührt unser aller Respekt. Ihre Courage und ihr schnelles Handeln haben Leben gerettet und verdienen eine sichtbare Würdigung.

Anerkennungswerte Leistungen

Es wäre wünschenswert gewesen, wenn in der Rede auch ein nationales Projekt Erwähnung gefunden hätte – und nicht ausschließlich die Darstellung einer norwegischen Expertise. Diese gilt zwar international als vorbildlich, spiegelt jedoch nicht das Engagement wider, das in Deutschland bereits seit Jahren im Bereich der Opferhilfe geleistet wird.

Denn es gibt zahlreiche anerkennenswerte Leistungen im Ehrenamt, die dokumentiert und wirksam sind. Viele Menschen engagieren sich seit Jahrzehnten für Betroffene von Terroranschlägen, oft ohne öffentliche Sichtbarkeit. Auch diese Arbeit verdient Erwähnung und Wertschätzung.

Im zweiten Teil der Gedenkstunde kamen Betroffene zu Wort, die im Ausland Opfer von Terrorismus wurden. In den Gesprächen auf dem Podium wurden sowohl positive als auch belastende Erfahrungen sichtbar – immer im Zusammenhang mit den individuellen Fällen. Viele Betroffene mussten sich in der Vergangenheit selbst organisieren und eigene Wege finden, oft in Zeiten, in denen Digitalisierung und schnelle Kommunikationswege noch nicht zur Verfügung standen. Ihre Eigeninitiative und ihr Durchhaltevermögen verdienen besondere Anerkennung.

Spärliche Versorgung und anhaltende Unzufriedenheit

Kritisiert wurde erneut der unzureichende Umgang mit den Betroffenen sowie die äußerst geringe Höhe der Opferentschädigungsrente. Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte, man sei „am Überlegen, eine dauerhafte Lösung“ zu finden.

Dass eine solche Aussage nach vielen Jahren wiederholter Kritik ausgerechnet an einem Gedenktag geäußert wurde, stieß bei zahlreichen Gästen im Saal auf deutliche Verstimmung. Viele Betroffene empfinden es als enttäuschend, dass grundlegende strukturelle Probleme weiterhin ungelöst bleiben – trotz der langjährigen Hinweise, persönlichen Schilderungen und politischen Gespräche, die bereits geführt wurden.

Fünf Minuten für den Bundesopferbeauftragten
Zum Abschluss sprach der Bundesopferbeauftragte Herr Weber, der uns Betroffene als Erste ansprach und die letzten fünf Minuten der Gedenkstunde für seine Worte erhielt. Obwohl ihm nur das Schlusswort zur Verfügung stand, nutzte er die Zeit, um sich bei den Ersthelfern – darunter Seelsorger und Einsatzkräfte – zu bedanken sowie bei den direkten Betroffenen, die an diesem Tag ihre Erfahrungen teilten, sowohl live auf dem Podium als auch in den filmischen Beiträgen.

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