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NACHLESE ZUM 4. NATIONALEN GEDENKTAG AM 11. MÄRZ 2025

Personenabfragen über die Bundespolizei
Für die Veranstaltung, welche in diesem Jahr im Auswärtigen Amt in Berlin ausgetragen wurde, sind im Vorfeld die Einladungen mit einem Begleitschreiben an die Angehörigen, Hinterbliebenen, Überlebenden, Ersthelfer oder Zeugen eines terroristischen Anschlags verschickt worden. Die Organisation wird über das Protokoll Inland, in Abstimmung mit dem Bundesinnenministeriums von der Bundesregierung umgesetzt. Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Betroffenen hat man sich für den Weltsaal im Auswärtigen Amt entschieden; was für die vorbereitenden Maßnahmen zu Personenabfragen über die Bundespolizei mit einer u201eu00fcblichen Sicherheitsüberprüfung verknüpft war. Was bedeuten konnte, dass es durch diese IT-Prüfung mitunter zu einem negativen Bescheid kam und man ausgeladen wurde. Und das auch erst unmittelbar vor dem 11. März, um mögliche Nachfragen auszublenden.

Einladung
VoT-Germany-Nationaler-Gedenktag-Weltsaal
VoT Germany-Nationaler-Gedenktag-Leinwand

Über Reisebeihilfe ohne Rechtsanspruch
Zu der Einladung wurde ein Begleitschreiben ergänzt, in dem die Verfahrensweisen erläutert wurden. Dazu gehörte auch eine genaue Auflistung für die „Reisebeihilfe ohne Rechtsanspruch“. Diese beinhaltete eine Pauschale, mit der Reisende nach Berlin ihre Kosten nach einem gestaffelten Prinzip erstattet bekommen.
ab 150 km = 100 Euro,
ab 300 km = 200 Euro,
ab 500 km = 350 Euro,
ab 700 km = 500 Euro und
ab 2.000 km = 750 Euro

„Eine über die genannten Beträge hinausgehende Kostenerstattung ist leider nicht möglich, auch nicht in Härtefällen.“ Diese Pauschale berücksichtigt auch eine gegebenenfalls erforderliche Übernachtung – oder man nutzt ein Angebot zur Selbstzahlung in einem vorgesehenen Hotel.


Wäre also ein Betroffener aus dem näheren Umfeld unter 150 km entfernt und reist mit öffentlichen Verkehrsmitteln an, würden diese Kosten nicht erstattet. Sollte es – wie in einigen Fällen aufgrund eines vorherrschenden Traumas – nicht möglich sein, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, wäre auch das nicht abgedeckt; ebenso wenig die Nutzung eines Taxis oder das Erstatten eines Parktickets.

Liegt die Anreise nur wenige Kilometer unterhalb der nächsten Staffelungsgrenze, führt das verständlicherweise zu Unmut, weil die höhere Stufe formal noch nicht erreicht ist. Wäre es hier nicht angebracht, als selbstverständlich zu betrachten, dass die Bundesregierung zumindest an dieser Stelle großzügiger handeln sollte?

Fakt ist:

Solche Verfahrensweisen der Kostenerstattung sind für einen nationalen Gedenktag nicht würdig und auf Dauer nicht tragbar. Versuche der letzten Jahre, dieses Prinzip zu ändern, sind gescheitert.

Vergleicht man die Kostenabwicklung mit anderen nationalen Gedenktagen oder dem europäischen Gedenktag, zeigt sich, dass dort sämtliche Kosten übernommen werden – selbstverständlich im Rahmen des Möglichen – und die Buchung über ein angebundenes Reisebüro nach Wunsch erfolgt. Damit könnte man deutlich sensibler und angemessener auf die ohnehin schon „gebeutelten“ Betroffenen eingehen und ihnen zumindest diese zusätzliche Last abnehmen.


Unter Berücksichtigung der emotional belastenden Stunden, die dieser aufwühlende Tag mit sich bringt, ist eine Übernachtung mindestens erforderlich. Angesichts der aktuellen Bahn‑ und Hotelpreise sind die vorgesehenen Staffelungen jedoch schlichtweg unzureichend. Hinzu kommt, dass es weitere Einschränkungen geben kann – psychische Belastungen, körperliche Einschränkungen oder ein hohes Alter –, die diese Art der Abrechnung zusätzlich erschweren oder sogar unmöglich machen.

VoT Germany-Nationaler-Gedenktag-Eingang
VoT Germany-Nationaler-Gedenktag-Pult
VoT Germany-Nationaler-Gedenktag-Blumen

Bedru00fcckende Stimmung
Der Saal war gut gefu00fcllt, dennoch gab es noch einige Plu00e4tze, die nicht besetzt waren. Der Grund hierfu00fcr hu00e4tte auch eine fehlende Zustellung der Einladungskarten sein ku00f6nnen, welche nicht alle Teilnehmer bekommen haben. Ein weiteres Manko.
Schaute man in die Runde war eine bedru00fcckende Stimmung und das Leid mancher Anwesenden regelrecht zu spu00fcren. Einzelne Blumen konnten zuvor von jedem Gast in die dafu00fcr vorgesehene Ablage vor dem Podium eingebunden werden, um ein schu00f6nes Gesamtbild zu kreieren.
Mit dem Eintreten der Regierenden, nachdem alle Betroffenen bereits auf ihren Plu00e4tzen sau00dfen, gingen sie zu dem vorn aufgestellten Blumenarrangement, um eine wu00fcrdevolle Geste abzuhalten. Hier wu00e4re es schu00f6n gewesen, hu00e4tten sie sich zum Publikum gewandt, um uns als Betroffene mit einer entsprechenden Wertschu00e4tzung gegenu00fcberzutreten.

Eine Stunde fu00fcr das Gedenken
Frau Baerbock, als noch amtierende Auu00dfenministerin, eru00f6ffnete mit ihrer langen Rede von 26 Minuten die Gedenkstunde ab 14 Uhr, die fu00fcr eine Stunde geplant war. Mit ihrer Ansprache wurden nicht etwa zuerst die wichtigsten Teilnehmer der Veranstaltung begru00fcu00dft, die Betroffenen von Terrorismus geschu00e4digten Personen, sondern erst alle anwesenden Amtstru00e4ger der Bundesregierung. Mag es das Protokoll so vorsehen und der Etikette entsprechen, es ist dennoch nicht im Sinne der Betroffenen, die nur einmal im Jahr diese Aufmerksamkeit fu00fcr ein gemeinschaftliches Gedenken bekommen.

Ziel von Terrorismus ist es nicht, eine „Gesellschaft zu spalten“, sondern wahllos weiche Ziele zu treffen, um möglichst viele Menschen zu töten. Es stimmt, dass wir uns Terrorismus in jeder Form entschieden entgegenstellen müssen – ob er von rechts, von links oder aus islamistisch motiviertem Extremismus kommt.

Menschen, die in diesen Momenten zu unmittelbaren Lebensrettern wurden, haben einen eigenen Platz der Anerkennung gefunden. Es ist gut, dass diese einzelnen „Heldentaten“ der Ersthelfer benannt wurden, denn ihnen gebührt unser aller Respekt.

Anerkennungswerte Leistungen

Des Weiteren wäre es wünschenswert gewesen, wenn ein nationales Projekt seinen Platz in der Rede gefunden hätte – und nicht ausschließlich die Darstellung einer norwegischen Expertise, die zwar im internationalen Rahmen als sehr gutes Beispiel gilt, jedoch nicht unser eigenes Engagement widerspiegelt.

Denn es gibt zahlreiche anerkennenswerte Leistungen im Ehrenamt, die bereits in der Opferhilfe dokumentiert sind und die ebenso Erwähnung und Wertschätzung verdient hätten.

Mit dem 2. Teil der Gedenkstunde kam es zu Gespru00e4chen mit Betroffenen auf dem Podium, die im Ausland Opfer von Terrorismus wurden. Einige positive, aber auch negative Stimmungen kamen zum Ausdruck, welche im Zusammenhang des eigenen Falles standen. Selbstorganisation und Eigeninitiative waren in der Vergangenheit gefragt; auch in Zeiten, in der Digitalisierung und schnelle Kommunikationswege noch nicht mu00f6glich waren.

Spärliche Versorgung

Kritisiert wurde der mangelhafte Umgang mit den Betroffenen sowie die äußerst geringe Höhe der Opferentschädigungsrente. Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte, man sei „am Überlegen, eine dauerhafte Lösung“ zu finden. Dass eine solche Aussage nach so vielen Jahren der Kritik von Betroffenen kommt, ist bei vielen Gästen im Saal auf deutliche Verstimmung gestoßen.

Fünf Minuten für den Bundesopferbeauftragten
Zum Abschluss sprach der Bundesopferbeauftragte Herr Weber, der uns Betroffene als Erste ansprach und die letzten fünf Minuten der Gedenkstunde für seine Worte erhielt. Obwohl ihm nur das Schlusswort zur Verfügung stand, nutzte er die Zeit, um sich bei den Ersthelfern – darunter Seelsorger und Einsatzkräfte – zu bedanken sowie bei den direkten Betroffenen, die an diesem Tag ihre Erfahrungen teilten, sowohl live auf dem Podium als auch in den filmischen Beiträgen.

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