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Versäumnis des Staates im Koalitionsvertrag 2025: Keine Inhalte für Betroffene von Terrorismus

Der neue Koalitionsvertrag spricht eine klare Sprache- und diese Sprache ist Schweigen. Betroffene von Terrorismus, die sich seit Jahren um mehr Sichtbarkeit, Unterstützung und Schutz hoffen, wurden in den Verhandlungen einfach übergangen. Wir vermissen ein eigenes Kapitel oder Artikel zu einem politischen Bekenntnis, ein Angebot von konkreten Maßnahmen zur sozialen Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz, jetzt SGB XIV: Der Staat versagt erneut darin, seiner Verantwortung gegenüber den Opfern terroristischer Gewalt gerecht zu werden. Es lässt sich zu diesem Thema einfach nichts finden, und wir fragen uns: warum? Trotz der Bekenntnisse zum 4. Nationalen Gedenktag für Opfer von Terrorismus, am 11. März 2025, mit dem uns offenbart wurde, man würde „mit jedem Tag an uns denken“ (Zitat: Nancy Faeser) lässt dieses Papier staatliche Fürsorge versäumen. Unseren Mut, Geschichten und Forderungen nach Gerechtigkeit bleiben unbeantwortet. Der Staat hat seine Chance auf echte Verantwortung vertan.
  1. Vorhandene Maßnahmen im Bereich Prävention und Opferschutz
  • Prävention im Gesundheitsbereich (Seite 35): Der Vertrag betont den Ausbau präventiver Maßnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit sowie der Suizidprävention. Es sollen niedrigschwellige Angebote geschaffen werden, um psychische Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
  • Psychosoziale Unterstützung (Seite 37): Psychosoziale Zentren sollen gestärkt werden, insbesondere für von Gewalt und Traumatisierung betroffene Menschen. Dies könnte im weiteren Sinne auch Terroropfer betreffen, wird jedoch nicht explizit so benannt.
  • Zivilschutz und Rettungsdienst (Seite 146): Der Rettungsdienst soll bundesweit besser koordiniert und stärker in den Zivilschutz eingebunden werden, um im Katastrophenfall schneller und effizienter helfen zu können.
  • Gewaltschutz und Istanbul-Konvention (Seite 139): Es wird die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention angekündigt, mit dem Ziel, insbesondere Frauen und Kinder besser vor Gewalt zu schützen.
  • Digitaler Gewaltschutz (Seite 138): Ein Ausbau des digitalen Schutzes vor Gewalt wird geplant, etwa durch Meldestellen für Hasskriminalität.
  1. Fehlende Aspekte speziell im Bereich Opferschutz und Terrorismusprävention
  • Keine spezifische Erwähnung von Terroropfern Im gesamten Vertrag findet sich keine gezielte Ansprache oder Maßnahme für Opfer terroristischer Anschläge. Weder Entschädigungsansprüche noch besondere Unterstützungsprogramme werden erwähnt.
  • Keine explizite Terrorismusprävention im gesellschaftlichen Bereich Während es Anstrengungen im allgemeinen Bereich von Extremismusprävention gibt, fehlen konkrete Ansätze für die Früherkennung und Prävention terroristischer Gewaltakte im zivilen Alltag. Wir brauchen Strukturen, die terroristische Gewalt verhindern, bevor sie eskaliert.
  • Keine Verbesserung des Opferentschädigungsrechts Anders als in vergangenen Legislaturperioden wird keine Reform oder Erweiterung der Entschädigungsleistungen für Gewalt- oder Terroropfer angesprochen.
  • Fehlende langfristige psychosoziale Betreuung speziell für Terroropfer Zwar ist die Stärkung psychosozialer Zentren vorgesehen (S. 37), eine spezifische dauerhafte Betreuung oder gezielte Hilfsangebote für Terroropfer bleiben jedoch ungenannt.
  • Prävention vorrangig auf Gesundheits- und Gewaltschutz fokussiert Der Fokus liegt stark auf Themen wie psychische Gesundheit, Suchtprävention und allgemeinem Gewaltschutz. Präventive Sicherheitsmaßnahmen gegen terroristische Anschläge oder Unterstützung für Betroffene von Terrorismus finden sich nicht.
Unser Schicksal hat einfach keine Priorität. Ist das…
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